Meinungen
Vertreten im juristischen Zivilverfahren wird die Vermieterseite durch die
Rechtsanwaltskanzlei "Keller & Werling" aus Moers. Ansprechpartner
aus dieser Kanzlei in diesem Zivilverfahren ist Herr Rechtsanwalt
Matthias Werling.
Die nachfolgenden Meinungen sind Ergebnis jahrelanger Zivilverfahren, bei
denen dem Rechtsanwalt Matthias Werling vorgeworfen wird, es mit der
Wahrheit, sehr vorsichtig formuliert, genauer nehmen sollte.
Zunächst wird der Betrachter dieser Seiten darüber informiert, dass
Rechtsanwalt Matthias Werling sich vermutlich zum Ziel gesetzt hat,
die Firma von Schrey zu liquidieren, und letztendlich auch Familie Schrey
zu schädigen.
Meinung 7:
Persönliches zwischen Rechtsanwalt Matthias Werling und Hans-Jürgen Schrey
Am 16.08.2018 äußerte sich Rechtsanwalt Werling gegenüber unbeteiligten
Zeugen auf die Frage, ob er die ganze Angelegenheit persönlich empfinde
und nicht nur als Rechtsanwalt von Familie Worth und erklärt darauf: „Ja
das ist so und ich werde meine ganze Kraft und mein Hauptaugenmerk darauf
richten, dass die Angelegenheit Schrey vom Tisch kommt. Dies hätte für ihn
Vorrang. In 3 – 4 Monaten wird es die Firma nicht mehr geben.“
(Schrey schlussfolgert „.... werde ich die Firma und die Existenz von Schrey
platt machen und vernichten“)
Beweis: Zeugenaussagen / Namen werden hier nicht veröffentlicht
Diese Erklärung ist von Bedeutung im Hinblick auf die Klärung von
Handlungsweisen dieses Rechtsanwaltes.
Herr Schrey nimmt diese Äußerung als persönlichen Angriff auf seine Person
und die als Unternehmer.
Fazit: diese Kanzlei ist auf keinen Fall zu empfehlen.
Herr Schrey nimmt diesen Angriff auf
seine Person von Matthias Werling sehr ernst.
Meinung 6:
Rechtsanwaltskanzlei Keller & Werling
vertritt den Mandanten Herrn Prof. Dr. Heinrich Worth aus 90556
Cadolzburg, Wolfsleite 1.
Diese namentliche Nennung der Kanzlei ist stets in diversen Zivilverfahren
angezeigt in denen es heißt:
In dem Rechtsstreit des Herrn Prof. Dr. Heinrich Worth, Wolfsleite 1,
90556 Cadolzburg
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Keller und Werling GbR
Oberwallstrasse 40
47441 Moers
Damit wird angezeigt das diese Kanzlei
im Auftrag von Prof. Dr. Heinrich Worth Zivilstreitigkeiten mit den
Eheleuten Martina & Hans-Jürgen Schrey, sowie
der Firma JS Trading GmbH vor dem Amtsgericht Moers, Landgericht Kleve und
auch vor dem Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (hier hat sich diese
Kanzlei von Rechtsanwälten welche beim Bundesverfassungsgericht zugelassen
sind, vertreten lassen) führt.
Mit der Parteikonstellation Mandant Heinrich Worth und
Rechtsanwaltskanzlei Keller & Werling ist somit eine
Interessengemeinschaft gebildet.
Da aktuell die Wirksamkeit von Handlungen dieser Prozessbevollmächtigten
aufgrund vorgelegter Urkunden als bestritten unterstellt werden darf,
haben wir Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Kleve, sowie gegen Ihren
Mandanten Heinrich Worth, gestellt.
Gleichzeitig haben wir den Haftpflichtversicherer der Rechtsanwälte
Keller und Werling GbR über diese Maßnahmen in Kenntnis gesetzt.
Da Erkenntnisse vorliegen, das die juristische Vertretung für den
Mandanten Heinrich Worth strafbare Handlungen vermuten lassen, haben wir
Schadenersatzklage in Höhe von 750.000,- € vorbereitet.
Unsere juristischen Vertreter haben diese bereits vorliegen.
Aus eigener Erfahrung kann diese Kanzlei leider nicht empfohlen werden.
Meinung 5:
Rechtsanwaltkanzlei Keller & Werling aus Moers vertritt in diversen
Zivilstreitigkeiten
Herrn
Prof. Dr. Heinrich Worth, 90556 Cadolzburg, Wolfsleite 1, als auch dessen
Mutter Frau Martha Worth, 47447 Moers Holderbergerstrasse 202
(zwischenzeitlich verstorben).
Grundlage für diese Mandate waren Bevollmächtigungen die auf
Vollmachturkunden gestützt wurden. Vollmachturkunden sind stets von den
jeweiligen Auftraggebern für diese Rechtsanwaltskanzlei unterzeichnet
(oder sollten es mindestens sein).
Da unzweifelhaft aus Schriftbildern der Unterschriften
„Auffälligkeiten“
zu erkennen sind, werden aktuell diese Paraffen durch grafologische
Sachverständige mit großem Aufwand überprüft.
Sollte
sich herausstellen, das bei der Einreichung von Urkunden in Zivilprozessen
diese Unterschriften nicht von den beiden Auftraggebern persönlich
unterzeichnet und abgegeben wurden, hätte die Kanzlei Keller & Werling mit
großer Wahrscheinlichkeit kein kleines Problem.
Meinung 4
zitiert wird hier aus der Homepage „Keller & Werling“, dort heißt es unter
anderem, was folgt:
Herr Werling vertritt als Fachanwalt für Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht sowie Vertrauensanwalt des Haus & Grund
Grafschaft Moers e.V. in erster Linie Eigentümer- und
Vermieterinteressen.
Der
besonderere
(Schreibweise von der
Internetseite Keller & Werling übernommen) mietrechtliche Tätigkeitsschwerpunkt
liegen in der effektiven und schnellen Durchführung von Räumungs- und
Zahlungsklagen gegen gewerbliche und private Mieter. Bei besonderer
Dringlichkeit setzt Herr Werling die Interessen seiner Mandanten im Wege
des einstweiligen Rechtsschutzes durch.
Vom Verfasser dieser Meinung nachgeschoben was folgt:
…und dies auch durchaus mit legalen, und wenn dies kein Erfolg bringt auch
mit weniger legalen Mitteln, und eben auch mal mit
strafbewährten Handlungsweisen…..
Der bewusst gewählte Hinweis auf
besonderere soll offensichtlich dem Betrachter dieser Webseite (http://www.keller-Werling.de)
zeigen,
dass sich dieser Anwalt mehr als nur besonders
(also gern auch mal mit nicht rechtmäßigen Handlungen) um seine Mandanten
kümmern
möchte. Dafür wirbt er eben ganz
besonderere (besonders).
Anwaltskanzlei leider nicht empfehlenswert
Meinung 3:
Kanzlei - als Arbeitsplatzvernichter ?
Kanzlei "Keller & Werling" hat sicherlich auch Anwälte die ihr Fach
verstehen.
Ein Anwalt argumentiert jedoch mit falschen eidesstattlichen
Versicherungen und hat versprochen Arbeitsplätze (auch meinen
Arbeitsplatz) zu vernichten. Ich solle mir schon einmal einen neuen
Arbeitsplatz besorgen. In 3 bis 4 Monaten (Aussage vom August 2018) ist
die Firma - so der Anwalt wörtlich - platt. Dafür gibt es Zeugen und
Schriftwechsel. Seiner Aussage zufolge sollte es die Firma, in der auch
ich arbeite seit Monaten nicht mehr geben. Ergebnis: mein Chef hat
Strafanzeige gegen diesen Anwalt und seinen Mandanten Prof. Dr. Heinrich
Worth gestellt und die Firma gibt es noch. Von mir gibt es nur ein
"ungenügend", da es das niedrigste Bewertungskriterium ist, Schulnote 5
Meinung 2:
Anwaltskanzlei - Fachleute für Krebserkrankung ?
Im heiß umkämpften Anwaltsmarkt ist jeder Mandant wichtig, um so mehr wenn
dieser auch noch wirtschaftlich stark eingeschätzt wird. Anwälte sollten
sich jedoch auf ihre Kernkompetenz berufen. Die Äußerungen durch einen
Rechtsanwalt sich bezüglich meiner Krebserkrankung zu äußern ist für mich
als Betroffene nicht nur äußerst verletzend und ausverschämt, sondern
zeigt mir auf, mit welchen unwissenden und radikalen Äußerungen ein Anwalt
dieser Kanzlei versucht Zivilprozesse für sich zu entscheiden. Selbst bin
ich durch meine Krebserkrankung halb erblindet, da helfen auch keine
Salben und Tabletten. Leider muss ich sagen. Da ich Namen des Anwaltes,
der im Übrigen in der Firmenbezeichnung zu erkennen ist, nicht nennen
darf, kann ich diese Anwaltskanzlei leider nicht weiter empfehlen.
Bewertung Note ungenügend
Meinung 1:
Prozessbetrugsvorwurf
In dieser Anwaltskanzlei gibt es sicherlich auch seriöse Anwälte.
Allerdings gibt es auch einen Anwalt der "falsche eidesstattliche
Versicherung" in Zivilverfahren einführt die er für Mandanten auch noch
vorgeschrieben hat.
Prozessbetrugsanzeige bei Staatsanwaltschaft eingeleitet. Anzeige auch
gegen seine Mandanten eingeleitet.
Wir haben für das geschriebene jede Menge Belege.
Homepage mit Auszügen aus Gerichtsverfahren und Zeugenaussagen in
Vorbereitung.
Fazit: können diese Kanzlei auf keinen Fall empfehlen
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