Meinungen


Vertreten im juristischen Zivilverfahren wird die Vermieterseite durch die Rechtsanwaltskanzlei "Keller & Werling" aus Moers. Ansprechpartner aus dieser Kanzlei in diesem Zivilverfahren ist Herr Rechtsanwalt Matthias Werling.

Die nachfolgenden Meinungen sind Ergebnis jahrelanger Zivilverfahren, bei denen dem Rechtsanwalt Matthias Werling vorgeworfen wird, es mit der Wahrheit, sehr vorsichtig formuliert, genauer nehmen sollte.

Zunächst wird der Betrachter dieser Seiten darüber informiert, dass Rechtsanwalt Matthias Werling sich vermutlich zum Ziel gesetzt hat, die Firma von Schrey zu liquidieren, und letztendlich auch Familie Schrey zu schädigen.

 

Meinung 7:

Persönliches zwischen Rechtsanwalt Matthias Werling und Hans-Jürgen Schrey

Am 16.08.2018 äußerte sich Rechtsanwalt Werling gegenüber unbeteiligten Zeugen auf die Frage, ob er die ganze Angelegenheit persönlich empfinde und nicht nur als Rechtsanwalt von Familie Worth und erklärt darauf: „Ja das ist so und ich werde meine ganze Kraft und mein Hauptaugenmerk darauf richten, dass die Angelegenheit Schrey vom Tisch kommt. Dies hätte für ihn Vorrang. In 3 – 4 Monaten wird es die Firma nicht mehr geben.“

(Schrey schlussfolgert „.... werde ich die Firma und die Existenz von Schrey platt machen und vernichten“)

Beweis:    Zeugenaussagen / Namen werden hier nicht veröffentlicht

Diese Erklärung ist von Bedeutung im Hinblick auf die Klärung von Handlungsweisen dieses Rechtsanwaltes.
Herr Schrey nimmt diese Äußerung als persönlichen Angriff auf seine Person und die als Unternehmer.
Fazit: diese Kanzlei ist auf keinen Fall zu empfehlen.

Herr Schrey nimmt diesen Angriff auf seine Person von Matthias Werling sehr ernst.


Meinung 6:

Rechtsanwaltskanzlei Keller & Werling vertritt den Mandanten Herrn Prof. Dr. Heinrich Worth aus 90556 Cadolzburg, Wolfsleite 1.

Diese namentliche Nennung der Kanzlei ist stets in diversen Zivilverfahren angezeigt in denen es heißt:
In dem Rechtsstreit des Herrn Prof. Dr. Heinrich Worth, Wolfsleite 1, 90556 Cadolzburg

Prozessbevollmächtigte:        Rechtsanwälte Keller und Werling GbR
                                                   Oberwallstrasse 40
                                                   47441 Moers

Damit wird angezeigt das diese Kanzlei im Auftrag von Prof. Dr. Heinrich Worth Zivilstreitigkeiten mit den Eheleuten Martina & Hans-Jürgen Schrey, sowie
der Firma JS Trading GmbH vor dem Amtsgericht Moers, Landgericht Kleve und auch vor dem Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (hier hat sich diese Kanzlei von Rechtsanwälten welche beim Bundesverfassungsgericht zugelassen sind, vertreten lassen)  führt.

Mit der Parteikonstellation Mandant Heinrich Worth und Rechtsanwaltskanzlei Keller & Werling ist somit eine Interessengemeinschaft gebildet.

Da aktuell die Wirksamkeit von Handlungen dieser Prozessbevollmächtigten aufgrund vorgelegter Urkunden als bestritten unterstellt werden darf, haben wir Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Kleve, sowie gegen Ihren Mandanten Heinrich Worth, gestellt.

Gleichzeitig haben wir den Haftpflichtversicherer der Rechtsanwälte Keller und Werling GbR über diese Maßnahmen in Kenntnis gesetzt.

Da Erkenntnisse vorliegen, das die juristische Vertretung für den Mandanten Heinrich Worth strafbare Handlungen vermuten lassen, haben wir Schadenersatzklage in Höhe von 750.000,- € vorbereitet.

Unsere juristischen Vertreter haben diese bereits vorliegen.

Aus eigener Erfahrung kann diese Kanzlei leider nicht empfohlen werden.

 

Meinung 5:

Rechtsanwaltkanzlei Keller & Werling aus Moers vertritt in diversen Zivilstreitigkeiten

Herrn Prof. Dr. Heinrich Worth, 90556 Cadolzburg, Wolfsleite 1, als auch dessen Mutter Frau Martha Worth, 47447 Moers Holderbergerstrasse 202 (zwischenzeitlich verstorben).

Grundlage für diese Mandate waren Bevollmächtigungen die auf Vollmachturkunden gestützt wurden. Vollmachturkunden sind stets von den jeweiligen Auftraggebern für diese Rechtsanwaltskanzlei unterzeichnet (oder sollten es mindestens sein).

Da unzweifelhaft aus Schriftbildern der Unterschriften „Auffälligkeiten“ zu erkennen sind, werden aktuell diese Paraffen durch grafologische Sachverständige mit großem Aufwand überprüft.

Sollte sich herausstellen, das bei der Einreichung von Urkunden in Zivilprozessen diese Unterschriften nicht von den beiden Auftraggebern persönlich unterzeichnet und abgegeben wurden, hätte die Kanzlei Keller & Werling mit großer Wahrscheinlichkeit kein kleines Problem.


Meinung 4

zitiert wird hier aus der Homepage „Keller & Werling“, dort heißt es unter anderem, was folgt:

Herr Werling vertritt als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie Vertrauensanwalt des Haus & Grund Grafschaft Moers e.V. in erster Linie Eigentümer- und Vermieterinteressen.  

Der besonderere (Schreibweise von der Internetseite Keller & Werling übernommen) mietrechtliche Tätigkeitsschwerpunkt liegen in der effektiven und schnellen Durchführung von Räumungs- und Zahlungsklagen gegen gewerbliche und private Mieter. Bei besonderer Dringlichkeit setzt Herr Werling die Interessen seiner Mandanten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durch.
Vom Verfasser dieser Meinung nachgeschoben was folgt:
…und dies auch durchaus mit legalen, und wenn dies kein Erfolg bringt auch mit weniger legalen Mitteln, und eben auch mal mit strafbewährten Handlungsweisen…..

Der bewusst gewählte Hinweis auf besonderere soll offensichtlich dem Betrachter dieser Webseite (http://www.keller-Werling.de) zeigen, dass sich dieser Anwalt mehr als nur besonders
(also gern auch mal mit nicht rechtmäßigen Handlungen) um seine Mandanten kümmern
möchte. Dafür wirbt er eben ganz besonderere (besonders).

Anwaltskanzlei leider nicht empfehlenswert

 

Meinung 3:

Kanzlei - als Arbeitsplatzvernichter ?
Kanzlei "Keller & Werling" hat sicherlich auch Anwälte die ihr Fach verstehen.
Ein Anwalt argumentiert jedoch mit falschen eidesstattlichen Versicherungen und hat versprochen Arbeitsplätze (auch meinen Arbeitsplatz) zu vernichten. Ich solle mir schon einmal einen neuen Arbeitsplatz besorgen. In 3 bis 4 Monaten (Aussage vom August 2018) ist die Firma - so der Anwalt wörtlich - platt. Dafür gibt es Zeugen und Schriftwechsel. Seiner Aussage zufolge sollte es die Firma, in der auch ich arbeite seit Monaten nicht mehr geben. Ergebnis: mein Chef hat Strafanzeige gegen diesen Anwalt und seinen Mandanten Prof. Dr. Heinrich Worth gestellt und die Firma gibt es noch. Von mir gibt es nur ein "ungenügend", da es das niedrigste Bewertungskriterium ist, Schulnote 5

 

Meinung 2:

Anwaltskanzlei - Fachleute für Krebserkrankung ?
Im heiß umkämpften Anwaltsmarkt ist jeder Mandant wichtig, um so mehr wenn dieser auch noch wirtschaftlich stark eingeschätzt wird. Anwälte sollten sich jedoch auf ihre Kernkompetenz berufen. Die Äußerungen durch einen Rechtsanwalt sich bezüglich meiner Krebserkrankung zu äußern ist für mich als Betroffene nicht nur äußerst verletzend und ausverschämt, sondern zeigt mir auf, mit welchen unwissenden und radikalen Äußerungen ein Anwalt dieser Kanzlei versucht Zivilprozesse für sich zu entscheiden. Selbst bin ich durch meine Krebserkrankung halb erblindet, da helfen auch keine Salben und Tabletten. Leider muss ich sagen. Da ich Namen des Anwaltes, der im Übrigen in der Firmenbezeichnung zu erkennen ist, nicht nennen darf, kann ich diese Anwaltskanzlei leider nicht weiter empfehlen.
Bewertung Note ungenügend

 

Meinung 1:

Prozessbetrugsvorwurf
In dieser Anwaltskanzlei gibt es sicherlich auch seriöse Anwälte.
Allerdings gibt es auch einen Anwalt der "falsche eidesstattliche Versicherung" in Zivilverfahren einführt die er für Mandanten auch noch vorgeschrieben hat.
Prozessbetrugsanzeige bei Staatsanwaltschaft eingeleitet. Anzeige auch gegen seine Mandanten eingeleitet.
Wir haben für das geschriebene jede Menge Belege.
Homepage mit Auszügen aus Gerichtsverfahren und Zeugenaussagen in Vorbereitung.
Fazit: können diese Kanzlei auf keinen Fall empfehlen