Das Mandat


 

Vertreten im juristischen Zivilverfahren wird die Vermieterseite durch die Rechtsanwaltskanzlei "Keller & Werling" aus Moers. Ansprechpartner aus dieser Kanzlei in diesem Zivilverfahren ist
Herr Rechtsanwalt Matthias Werling.

Der Rechtsanwalt Matthias Werling, Mitgesellschafter der Kanzlei „Keller & Werling“, vertritt in diesem Zivilverfahren Herrn Prof. Dr. Heinrich Worth.
Sicherlich ein für ihn wertvolles Mandat, das man ungern verlieren möchte. Wenn dieser Mandant auch eine wirtschaftlich sehr starke Person ist (Großvater Dr. Heinrich Kost war Generaldirektor im Bergbau, früher unter den Nazis Wehrwirtschaftsführer) dann hat man eben als juristischer Vertreter eben auch die „Pflicht“ zu liefern.

Wenn jedoch dieses Liefern von erfolgreichen Ergebnissen abhängig ist, wird auch schon mal der normale Rechtsweg verlassen.
Wenn dann die Belege für die Wahrheit nicht helfen, muss der Anwalt Wege eingehen, die strafbaren Charakter haben.

Wie in diesem Zivilverfahren der Anwalt Matthias Werling und sein Mandant Heinrich Worth den Begriff Wahrheit aushöhlen, ist auch im nachstehenden zu erkennen.

In einer am 21.08.2018 unterzeichneten
eidesstattlichen Versicherung behauptet der Unterzeichner, Prof. Dr. Heinrich Worth, von einer Tätigkeit der JS Trading GmbH am Standort Holderberger Str. 171, 47447 Moers nichts gewusst zu haben.
Dies, obwohl Prof. Dr. Heinrich Worth und seine Mutter Martha Worth in den vielen Jahren der Mietzeit, große Warenbestände am Standort sehen konnten und mehr als 100 mal die monatlichen Mietzahlungen eben von dieser Firma stammen.
Auch das ein ca. 8 m langer LKW mit dem Namenszug „Schrey“ über viele Jahre direkt vor dem Grundstück stand, hat den Prof. Dr. Worth nicht davon abgehalten eine strafbewerte Eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Rechtsanwalt Werling hatte, da sein Mandant das wusste, ebenfalls Kenntnis von diesen Umständen, dennoch hat er eine eidesstattliche Versicherung vorgeschrieben, die sein Mandant unterschrieben hat.

Obwohl zu gerichtlichen Auseinandersetzungen ausgiebig die gewerblichen Tätigkeiten der Eheleute Schrey recherchiert wurden, hat er, Anwalt Werling, mit Datum 21.08.2018 eine eidesstattliche Versicherung für seinen Mandanten vorgeschrieben und diese dann von seinem Mandanten Prof. Dr. Heinrich Worth, der laut eidesstattlicher Versicherung von einer Firma nichts wusste, unterschrieben in einen Zivilprozess eingeführt.

Weitere Schreiben 17.04.2018 und 11.07.2018 hier belegt mit (Anlage 1 und Anlage 2) die dem aufmerksamen Leser nicht entgehen werden zeigen,
wie verantwortungslos sich beide im Umgang mit einer strafbaren (gemäß Strafgesetzbuch StGB § 156) eidesstattlichen Versicherung verhalten.

Da Verfasser und Unterzeichner hier bewusst die Unwahrheit geäußert haben dürften, hätten sie auch beide eine Lüge in das Zivilverfahren eingebracht, die schwerwiegende Folgen für die Mieter hatte.

Nicht nur diese Schriftstücke belegen, dass beide, Anwalt Werling und Mandant Prof. Dr. Heinrich Worth, nicht nur die Unwahrheit sagen, sondern unserer Meinung nach eine LÜGE, die somit strafrechtlich verfolgt wird, in den Prozess eingeführt haben.

(hierzu wird in einem anderen Kapitel noch Stellung genommen, siehe Schreiben an Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft)

.…. weiteres hierzu folgt ….

Anlage 1

Anlage 2