Das Mandat
Vertreten im juristischen Zivilverfahren wird die Vermieterseite durch die
Rechtsanwaltskanzlei "Keller & Werling" aus Moers. Ansprechpartner
aus dieser Kanzlei in diesem Zivilverfahren ist
Herr Rechtsanwalt Matthias Werling.
Der Rechtsanwalt Matthias Werling, Mitgesellschafter der Kanzlei „Keller &
Werling“, vertritt in diesem Zivilverfahren Herrn Prof. Dr. Heinrich
Worth.
Sicherlich ein für ihn wertvolles Mandat, das man ungern verlieren möchte.
Wenn dieser Mandant auch eine wirtschaftlich sehr starke Person ist
(Großvater Dr. Heinrich Kost war Generaldirektor im Bergbau, früher
unter den Nazis Wehrwirtschaftsführer) dann hat man eben als
juristischer Vertreter eben auch die „Pflicht“ zu liefern.
Wenn jedoch dieses Liefern von erfolgreichen Ergebnissen abhängig ist,
wird auch schon mal der normale Rechtsweg verlassen.
Wenn dann die Belege für die Wahrheit nicht helfen, muss der Anwalt Wege
eingehen, die strafbaren Charakter haben.
Wie in diesem Zivilverfahren der Anwalt Matthias Werling und sein Mandant
Heinrich Worth den Begriff Wahrheit aushöhlen, ist auch im nachstehenden
zu erkennen.
In einer am 21.08.2018 unterzeichneten
eidesstattlichen Versicherung
behauptet der Unterzeichner, Prof. Dr. Heinrich Worth, von einer Tätigkeit
der JS Trading GmbH am Standort Holderberger Str. 171, 47447 Moers nichts
gewusst zu haben.
Dies, obwohl Prof. Dr. Heinrich Worth und seine Mutter Martha Worth in den
vielen Jahren der Mietzeit, große Warenbestände am Standort sehen konnten
und mehr als 100 mal die monatlichen Mietzahlungen eben von dieser Firma
stammen.
Auch das ein ca. 8 m langer LKW mit dem Namenszug „Schrey“ über viele
Jahre direkt vor dem Grundstück stand, hat den Prof. Dr. Worth nicht davon
abgehalten eine strafbewerte Eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Rechtsanwalt Werling hatte, da sein Mandant das wusste, ebenfalls Kenntnis
von diesen Umständen, dennoch hat er eine eidesstattliche Versicherung
vorgeschrieben, die sein Mandant unterschrieben hat.
Obwohl zu gerichtlichen Auseinandersetzungen ausgiebig die gewerblichen
Tätigkeiten der Eheleute Schrey recherchiert wurden, hat er, Anwalt
Werling, mit Datum 21.08.2018 eine eidesstattliche Versicherung für seinen
Mandanten vorgeschrieben und diese
dann von seinem Mandanten Prof. Dr. Heinrich Worth, der laut
eidesstattlicher Versicherung von einer Firma nichts wusste,
unterschrieben in einen Zivilprozess eingeführt.
Weitere Schreiben 17.04.2018 und 11.07.2018 hier
belegt mit (Anlage 1 und Anlage 2) die dem aufmerksamen
Leser nicht entgehen werden zeigen,
wie verantwortungslos sich beide im Umgang mit einer strafbaren (gemäß
Strafgesetzbuch
StGB § 156) eidesstattlichen
Versicherung verhalten.
Da Verfasser und Unterzeichner hier bewusst die Unwahrheit geäußert haben
dürften, hätten sie auch beide
eine Lüge in das Zivilverfahren eingebracht, die schwerwiegende
Folgen für die Mieter hatte.
Nicht nur diese Schriftstücke belegen, dass beide, Anwalt Werling und
Mandant Prof. Dr. Heinrich Worth, nicht nur die Unwahrheit sagen, sondern
unserer Meinung nach eine LÜGE, die somit strafrechtlich verfolgt
wird, in den Prozess eingeführt haben.
(hierzu wird in einem anderen Kapitel noch Stellung genommen, siehe
Schreiben an Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und Strafanzeige bei der
Staatsanwaltschaft)
.…. weiteres hierzu folgt ….
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