Die
Kanzlei K&W
Vertreten im juristischen Zivilverfahren wird die Vermieterseite durch die
Rechtsanwaltskanzlei "Keller & Werling" aus Moers. Ansprechpartner
aus dieser Kanzlei in diesem Zivilverfahren ist
Herr Rechtsanwalt Matthias Werling.
Auch wenn im heiß gekämpften Markt der Anwälte um jeden Mandant gerungen
wird, haben Rechtsanwälte aber auch die Pflicht
sich gemäß BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) wahrheitsgemäß
zu verhalten.
Zitat aus Report Rechtsanwaltskammer München:
Nach § 43 a Abs. 3 S.2 BRAO darf der Rechtsanwalt bei seiner
Berufsausübung nicht bewusst die Unwahrheit verbreiten. Hierbei ist es dem
Rechtsanwalt verboten bei seiner Berufsausübung unrichtige
Tatsachenbehauptungen aufzustellen.
Dieses so genannte Lügeverbot ist generell uneingeschränkt und gilt
gegenüber jedermann.
Wie in diesem Zivilverfahren der Anwalt Matthias Werling den Begriff
Wahrheit nutzt, ist auch im nachstehenden zu erkennen.
Der aufmerksame Leser kann sich ein Bild machen, wie Juristen um die Gunst
von Mandanten buhlen und sich selber am Tropf des Erfolges hängen.
Falsche eidesstattliche Versicherung in einen Zivilprozess einfließen zu
lassen um sich vor den Gerichten erfolgreich zu Lasten Dritter zu
positionieren, hat vorsätzlichen Charakter und belegen wie Mandant Prof.
Dr. Heinrich Worth und sein Rechtsanwalt Matthias Werling mit dem Begriff
Wahrheit umgehen. (Hierzu wird in einem anderen Kapitel noch Stellung
genommen, siehe Schreiben an Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und
Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft).
-------------------------------------------
Leser sollten wissen das diese
Kanzlei eine ganz besondere Fähigkeit im Sinn der Juristerei besitzt.
Da wahrscheinlich keine wichtigen Mandate bearbeitet werden können werden
eben andere Geldquellen erschlossen. So ist auffällig das in vergangen
Zeiten
bis zu 18 Anwälte in dieser
Kanzlei beschäftigt waren – heut sind es lt. Internetpräsenz noch 4
Anwälte einschließlich Gesellschafter.
Um Erträge zu generieren versucht
diese Kanzlei Verfahrenskosten zu realisieren für Mandanten die bereits
seit längerem verstorben sind.
Wir haben sodann das Amtsgericht Moers angeschrieben und die Kostennote
für ein Verfahren zurückgewiesen (Schriftsatz
AG Moers).
In diesem Zusammenhang haben wir diese Kanzlei aufgrund ihrer
außerordentlichen Fähigkeiten empfohlen sich bei einem Fernsehsender
der
die Sendung „Anwälte der Toten“ ausstrahlt zu bewerben (Schriftsatz
an RA Anwälte der Toten).
Bleiben Sie als Leser interessiert und auch ein wenig neugierig.
Wenn Sie regelmäßig diese Seite besuchen, werden Sie weitere Einzelheiten
mit Originalbelegen ersehen können. |