Die Kanzlei K&W



Vertreten im juristischen Zivilverfahren wird die Vermieterseite durch die Rechtsanwaltskanzlei "Keller & Werling" aus Moers. Ansprechpartner aus dieser Kanzlei in diesem Zivilverfahren ist
Herr Rechtsanwalt Matthias Werling.

Auch wenn im heiß gekämpften Markt der Anwälte um jeden Mandant gerungen wird, haben Rechtsanwälte aber auch die Pflicht
sich gemäß BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) wahrheitsgemäß
zu verhalten.

Zitat aus Report Rechtsanwaltskammer München:
Nach § 43 a Abs. 3 S.2 BRAO darf der Rechtsanwalt bei seiner Berufsausübung nicht bewusst die Unwahrheit verbreiten. Hierbei ist es dem Rechtsanwalt verboten bei seiner Berufsausübung unrichtige Tatsachenbehauptungen aufzustellen.
Dieses so genannte Lügeverbot ist generell uneingeschränkt und gilt gegenüber jedermann.

Wie in diesem Zivilverfahren der Anwalt Matthias Werling den Begriff Wahrheit nutzt, ist auch im nachstehenden zu erkennen.

Der aufmerksame Leser kann sich ein Bild machen, wie Juristen um die Gunst von Mandanten buhlen und sich selber am Tropf des Erfolges hängen.

Falsche eidesstattliche Versicherung in einen Zivilprozess einfließen zu lassen um sich vor den Gerichten erfolgreich zu Lasten Dritter zu positionieren, hat vorsätzlichen Charakter und belegen wie Mandant Prof. Dr. Heinrich Worth und sein Rechtsanwalt Matthias Werling mit dem Begriff Wahrheit umgehen. (Hierzu wird in einem anderen Kapitel noch Stellung genommen, siehe Schreiben an Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft).

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Leser sollten wissen das diese Kanzlei eine ganz besondere Fähigkeit im Sinn der Juristerei besitzt.
Da wahrscheinlich keine wichtigen Mandate bearbeitet werden können werden eben andere Geldquellen erschlossen. So ist auffällig das in vergangen Zeiten

 bis zu 18 Anwälte in dieser Kanzlei beschäftigt waren – heut sind es lt. Internetpräsenz noch 4 Anwälte einschließlich Gesellschafter.

Um Erträge zu generieren versucht diese Kanzlei Verfahrenskosten zu realisieren für Mandanten die bereits seit längerem verstorben sind.
Wir haben sodann das Amtsgericht Moers angeschrieben und die Kostennote für ein Verfahren zurückgewiesen (Schriftsatz AG Moers).

In diesem Zusammenhang haben wir diese Kanzlei aufgrund ihrer außerordentlichen Fähigkeiten empfohlen sich bei einem Fernsehsender

der die Sendung „Anwälte der Toten“ ausstrahlt zu bewerben (Schriftsatz an RA  Anwälte der Toten).

 

Bleiben Sie als Leser interessiert und auch ein wenig neugierig.

Wenn Sie regelmäßig diese Seite besuchen, werden Sie weitere Einzelheiten mit Originalbelegen ersehen können.