Mietverhältnis
Mietvertragspartner lt. Mietvertrag waren auf Mieterseite die Eheleute Martina und Hans-Jürgen Schrey. Die teilweise gewerbliche Nutzung dieser Liegenschaft war von Beginn an Gegenstand des Mietverhältnisses.
Mit ihren
beiden Unterschriften als Vermieter, haben beide (Mutter und Sohn)
gegenüber den Mietern bekundet, Vermieter zu sein.
In
den Anlagen zum Mietvertrag wurde
durch beide
Vermieter mit Unterschrift
geregelt, dass die
Eheleute Schrey
neben ihrem Wohnsitz, auch Räume an die von ihnen betriebene Firma, somit
Ihren Firmensitz hierher verlegen können.
2 Bildauszüge vom Mietvertrag
2 x Vermieterunterschriften____________________ 2 x Mieterunterschriften
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