Rechtsanwälte
dürfen bei der Ausübung ihres Berufes nicht lügen.
Da es bei dem juristischen Vertreter von Heinrich Worth darauf ankommt, ob
dieser Anwalt nach diesen Vorgaben handelt oder sich der Beihilfe zum
Prozessbetrug schuldig macht, haben wir bei der Staatsanwaltschaft eine
Strafanzeige (hier als PDF zu lesen) gestellt,
sowie die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zu diesen Verhalten
angeschrieben.
Lesen Sie bitte unser Schreiben vom 07.10.2020 sowie die Antwort der
Rechtsanwaltskammer.
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