Strafanzeige


Rechtsanwalt Matthias Werling und Mandant Prof. Dr. Heinrich Worth haben nach Meinung des Verfassers, Falschaussagen und falsche eidesstattliche Versicherungen in das Zivilverfahren gegen die Eheleute Schrey eingebracht.

Die JS Trading GmbH ist ebenfalls mit diesen Unwahrheiten verurteilt worden.

Das Richter in unserem Staat nicht immer objektiv und gerecht Urteile fällen, ist bekannt.
Auch das Richter bei wohlwollender Prüfung auf dem einen oder anderen Auge blind sind, oder blind sein wollen oder müssen, ist ebenfalls bekannt.
Wenn dann noch wirtschaftlich sehr starke Personen (Prof. Dr. Heinrich Worth) in einem Zivilverfahren beteiligt sind, und der Gegner (Familie Schrey) eben dieses nicht ist, dann hat mindestens der Satz „Geld regiert die Welt“ oder besser gesagt „Geld beeinflusst Urteilsentscheidungen“ einen Hauch von Wahrheit.

Zu Entscheidungen des Amtsgerichts Moers als auch des Landgerichts Kleve werden wir unter Nennung beteiligter Richter demnächst Urteile veröffentlichen, bei dem sich der Leser persönlich ein Bild von der Objektivität der richterlichen Entscheidungen machen kann

Da wir uns jedoch von der Gegnerseite (Prof. Dr. Heinrich Worth und RA Matthias Werling) betrogen fühlen, haben wir Klage wegen Prozessbetrug bei der Staatsanwaltschaft eingereicht.

Die Staatsanwaltschaft hat sich dem Verfahren angenommen

Aktuell wir auf weiteres gewartet.

 

Hier die Strafanzeige als PDF ansehen!

 

Da der Vermieter Prof. Dr. Heinrich Worth, wohnhaft 90556 Cadolzburg, Wolfsleite 1, behauptet, er hat per 21.08.2018 von einer Inbesitznahme einer Firma JS Trading GmbH keine Kenntnis, so sei an dieser Stelle auf folgendes hingewiesen:

Die Firma JS Trading GmbH wurde gegründet im Juli 2013 / eingetragen im Handelsregister unter der Nummer HRB 12242 beim Amtsgericht Kleve. Firmensitz und Lager befanden sich in der Holderbergerstrasse 171, 47447 Moers.

Vermieter kassiert ab August 2013 über 100 mal die Miete vom Konto der JS Trading GmbH.

Mit e-Mail-Schriftverkehr vom 19. September 2012 antwortet Heinrich Worth auf eine e-mail der Firma Schrey Handelsgesellschaft GmbH, Sitz Holderberger Strasse 171, 47447 Moers (bereits hier wusste der Vermieter um die Firma der Eheleute Schrey am Standort)

Mit e-Mail-Schriftverkehr vom 15. Juni 2015 teilt Vermieter Worth mit, das Mitarbeitern Stellplätze zugewiesen worden sind
(
s. Anlage 15.Juni 2015) - Hier sind gemeint Mitarbeiter der Firma JS Trading GmbH.

Mit e-Mail-Schriftverkehr vom 26. Mai 2018 wurde Vermieter Worth ein weiteres Schreiben mit der Signatur "JS Trading GmbH, Holderberger Straße 171, 47447 Moers" zugestellt (s. Anlage 26. Mai 2018)

Am 21.08.2018 unterschreibt dieser Vermieter eine eidesstattliche Versicherung, die vom Rechtsanwalt Matthias Werling auch noch falsch vorgeschrieben wurde, indem er behauptet von einer Firma nichts gewusst zu haben, obwohl er, der Vermieter, genau eben mit der Firma der Fam. Schrey am Standort Holderberger Straße 171 kommuniziert hat.

Ab 2013 war eben diese Firma die JS Trading GmbH.

All diese Hinweise und weitere mehr, wurden zur Verteidigung durch unsere Rechtsanwälte vorgetragen.

Auch die Gerichte, Amtsgerichts Moers, als auch das Landgericht Kleve, stellen sich in ihren Entscheidungsbegründungen hinter diesen Vermieter. Das heißt auch, alles was von uns vorgetragen wird, ist nicht wichtig. Nur die eidesstattliche Versicherung eines Prof. Dr. Heinrich Worth wird als richtig befunden.

Daraufhin musste die JS Trading GmbH am 18.12.2018 die Liegenschaft Holderbergerstrasse 171, in47441 Moers, verlassen.

Wie verlogen der Vermieter Heinrich Worth, sein Rechtsanwalt Mattias Werling sind und wie bewusst blind Richter der Gerichte sind, kann sich der Leser dieser Zeilen selbst vor Augen führen.

In Kürze werden hier gerichtliche Entscheidungen zu lesen sein.

Weitere Beweise an die Staatsanwaltschaft gesendet:

…hier wieder etwas interessantes auch für die Staatsanwaltschaft……

In einer Strafanzeige vom 24. November 2016 (s. Anlage) gegen Hans-Jürgen Schrey hat Kanzlei Keller & Werling, vertreten durch Rechtsanwalt Matthias Werling auch angezeigt,
dass die Firma JS Trading GmbH am Standort Holderberger Str. 171, 47447 Moers dort ihren Firmensitz hatte.

Dies wird von der Kanzlei Keller & Werling GbR belegt durch eine der Strafanzeige beigefügten Anlage (Anlage K & W5).

Damit wird mehr als deutlich, das bereits vor mehr als 20 Monaten vor der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vom 21.08.2018 die klagende Partei (Worth / Werling) Kenntnis hatte von einer Existenz der JS Trading GmbH am Standort Holderberger Str. 171.

Auch, wenn es zugegebener Maßen die Anschrift im Impressum undeutlich zu erkennen ist, so wird beim genauen Betrachten der Anlage deutlich, das Rechtsanwalt Werling  bereits
am 24.11.2016 Kenntnis hatte von der Existenz der JS Trading GmbH am Standort Holderberger Str. 171 in Moers.

Wie verlogen einzelne Rechtsanwälte der Kanzlei Keller & Werling sind, davon kann sich der Betrachter dieser Zeilen selbst ein eigenes Urteil bilden.